Familienrecht...


Frau Dr. Reuters bearbeitet Fälle aus dem Familienrecht. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit bilden dabei Scheidungsverfahren, Verfahren betreffend das Sorgerecht und das Umgangsrecht sowie den Ausgleich von Zugewinn. Bei der Sachbearbeitung sind die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen Unterhalt, Zugewinn, Realsplitting und gesamtschuldnerische Ausgleichsansprüche zu berücksichtigen.

Neben den Verfahren vor dem Familiengericht berät Frau Dr. Reuters aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung auch bei der Entwicklung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei der Konzeption von Eheverträgen.

Es stellt sich als sinnvoll dar, sich bereits vor der Trennung familienrechtlich beraten zu lassen, um mit der Trennung entstehende Probleme in Bezug auf das Sorgerecht, das Umgangsrecht und die Benutzung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrates einer zeitnahen Lösung zuzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die Durchsetzung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.

Nach dem Trennungsjahr kann das Scheidungsverfahren eingeleitet werden. In dem Scheidungsverfahren können der Ehegattenunterhalt sowie der Zugewinnausgleich und die abschließende Aufteilung des Hausrates geltend gemacht werden.

Frau Dr. Reuters vertretet Sie dabei auch in der Rechtsmittelinstanz, d.h. vor dem Oberlandesgericht Hamm. Für das gerichtliche Verfahren ist immer die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu prüfen. In sehr vielen familiengerichtlichen Verfahren kann mit Erfolg Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, die die eigenen Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten, nicht allerdings die Kosten der gegnerischen Partei abdeckt.


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